Hilfen und Schutzmaßnahmen
Als Krankenhaus steht für uns bei der Behandlung unserer Patienten eine hohe fachliche Kompetenz im Vordergrund. Soziale und ethische Werte bestimmen uns in besonderer Weise, insbesondere die Selbstbestimmung unserer Patienten. Es kann jedoch auch einmal schwierige Situationen im Leben von Menschen geben, in denen die eigene Selbstbestimmung kurzzeitig erheblich eingeschränkt ist und es zu psychischen Ausnahmesituationen kommt. Dann greifen gesetzliche Regelungen, die Menschen vor sich selber oder Andere schützen sollen.
Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie
Die Gesellschaft hat das Bedürfnis nach Schutz beim Vorliegen eines psychiatrischen Ausnahmezustandes, bei welchem das eigene Leben oder das Leben anderer unmittelbar gefährdet ist. Solche Ausnahmezustände sind beispielweise durch Depressionen mit einhergehenden Suizidvorhaben, bei akuten psychotischen Symptomen mit wahnhaftem eigen- und fremdgefährdenden Verhalten oder bei schweren Intoxikationen durch Drogen und Alkohol sowie bei deliranten Zuständen in einigen Fällen gegeben.
Rechtliche Grundlagen
Wenn eine solche Ausnahmesituation eintritt, entscheidet ein Gericht als letztes zur Verfügung stehendes Mittel darüber, ob befristet eine Zwangsmaßnahme zur Behandlung der Krise dringend angezeigt ist. Dies dient der Abwendung der Eigen- oder Fremdgefährdung. Zwangsmaßnahmen werden nur nach engen juristischen Vorgaben durchgeführt um dem o.g. Schutzbedürfnis Rechnung zu tragen.
Laut Bundesverfassungsgericht überwiegt diese Schutzpflicht manchmal das Selbstbestimmungsrecht, wenn z. B. mit der notwendigen medizinischen Maßnahme keine besonderen Behandlungsrisiken verbunden sind und hohe Aussichten auf eine erfolgreiche Abwehr des drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens bestehen.
Zwangsmaßnahmen erfolgen nur in Ausnahmefällen, unterliegen immer einer richterlichen Anordnung und Kontrolle und richten sich im Wesentlichen nach dem Niedersächsischen Gesetz für psychisch Erkrankte (NPsychKG), dem Betreuungsgesetz (BGB §1906 und BGB 1631b)oder dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Für die Anwendungen einer sogenannten Zwangsmaßnahme ist ein rechtfertigender Notstand Voraussetzung. Die Verhältnismäßigkeit muss beachtet werden und das geringste Mittel angewandt werden. Als Zwangsmaßnahmen (freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)) müssen in solchen Fällen
- geschlossene Unterbringungen,
- Fixierungen
- und in selteneren Fällen auch Zwangsmedikationen
durchgeführt werden, um eine hochgradige Gefährdung des Patienten selbst oder Anderer abzuwenden. Die Einschätzung erfolgt durch Fachpersonal durch Ärztliche Anordnung und einer richterlichen Genehmigung. Solche Zwangsmaßnahmen werden regelhaft durch das Gericht im Rahmen von richterlichen Anhörungen vor Ort auf Notwendigkeit überprüft und dann ggf. angeordnet oder aufgehoben.
Schutz für die Patienten
Eine geschlossene Unterbringung ist beispielsweise erforderlich, um Suizidalität oder Fremdaggressivität durch psychiatrisch erfahrenes Personal zu überwachen, sofern eine erhebliche Gefahr vorliegt und der Betroffene nicht absprachefähig ist. Eine Fixierung kann als letztes Mittel bei tätlicher Fremdaggressivität oder bei Selbstverletzungsgefahr notwendig sein. Zwangsmedikationen sind unter Umständen erforderlich, wenn Flüssigkeitszufuhr, Ernährung oder eine medikamentöse Behandlung im eigentlichen Sinn zur Verhinderung von unmittelbarer Eigen- und Fremdgefährdung notwendig wird.
Die Erfahrungen zeigen, dass die betroffenen Patienten sehr häufig nach der abgeschlossenen Behandlung erleichtert sind und nachträglich die Notwendigkeit der sogenannten Zwangsmaßnahme einsehen, weil Ihnen in einem Zustand des Leidens geholfen wurde, in dem sie nicht selbst hätten entscheiden können.
Der Einsatz von Medikamenten
Medikamente gehören in der Psychiatrie genau wie in jedem anderen Gebiet der Medizin zu einem Gesamtbehandlungsplan dazu. Medikamente wirken gegen die akute Symptomatik und bieten die beste Rückfallprophylaxe und verbessern damit die Lebensqualität psychisch Kranker.
In der wissenschaftlichen Übersicht über den State-of-the-art der Therapie psychischer Erkrankungen werden einige Studien aufgeführt, die zeigen, dass die Prognose schlechter sowie die Rückfall- und Rehospitalisierungsrate bei Schizophrenie bis zu 10-fach höher ist, wenn keine antipsychotische Medikation erfolgt oder das Medikament abgesetzt wird. Daher empfehlen wir unseren Patienten immer die regelmäßige Einnahme der ihnen verordneten Medikamente, auch außerhalb der stationären Behandlung im privaten Umfeld.
Was Medikamente nicht leisten können, ist die durch die Krankheit an sich veränderte Lebenserwartung zu beeinflussen. Zwangsmedikationen sind selten, dann aber wie auch sonstige medikamentöse Behandlungen bei gleicher Indikation aus psychiatrischer Risikoabwägung in Verbindung mit einer leitliniengerechten Behandlung notwendig und empfehlenswert.
Zukünftig sollen Zwangsbehandlungen nach einem erst kürzlich vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzesentwurf auch außerhalb psychiatrischer Kliniken, nämlich in somatischen Krankenhäusern stattfinden dürfen.
Was tun wir im AWO Psychiatriezentrum?
Im AWO Psychiatriezentrum (APZ) wird eine Zwangsmaßnahme nur als letztes zur Verfügung stehendes Mittel in o.g. beispielhaften Situationen in der mildesten Form durchgeführt und wird kontinuierlich inhaltlich durch Fachpersonal und anordnende Richter überprüft. Eine Beendigung der Maßnahme wird schnellstmöglich angestrebt oder durch intensive persönliche Betreuung ersetzt. Das APZ verfolgt die Grundsätze einer modernen Psychiatrie und einen moralisch-ethischen Umgang mit psychisch erkrankten Menschen, die in unserer Behandlung sind.
Mit Coaching für eine einfühlsame, wertschätzende Kommunikation sowie der Schulung unserer Mitarbeiter nach dem Programm der PART-Deeskalation gewährleisten wir einen achtsamen Umgang mit unserem Patienten auch in schwierigen Situationen. Wir sind diesbezüglich auch Teil eines Netzwerkes von psychiatrischen Kliniken in Südostniedersachsen, das die Methode „safewards“ mit Patientenbeteiligung nutzt, um ein positives, wertfreies und gewaltfreies Miteinander im Klinikalltag zu fördern.
Mit Bezugspflege und Bezugstherapeuten, mit der Behandlung nach internationalen Leitlinien (z.B. der S2-Leitlinie für den Umgang mit aggressiven Patienten-AWMF-DGPPN), mit dem Einsatz von Milieu-Therapie, einer evidenzbasierten Medizin und anderen Good Clinical Practice-Konzepten und nicht zuletzt durch bauliche Maßnahmen wird die Reduktion von freiheitsentziehenden Maßnahmen im AWO Psychiatriezentrum Königslutter angestrebt und erreicht.
Literatur: Eine gute aktuelle Abhandlung aller Aspekte zum Weitelesen finden Sie in dem Buch von Henning und Vollmann: Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen, Springer-Verlag 2015.