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Klinik für Forensische Psychiatrie

Nicht jeder Mensch, der eine Straftat begeht, kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Bei psychisch kranken oder suchtkranken Menschen kommt es vor, dass Gutachter sie nach sorgfältiger Abwägung der Persönlichkeit und der Tatumstände als „vermindert schuldfähig“ oder „schuldunfähig“ beurteilen. Diese Menschen werden zum Maßregelvollzug verurteilt, um fachlich mit hohen Sicherheitsvorkehrungen therapiert und resozialisiert zu werden. Die Verbindung von Therapie und Sicherheit gewährleistet einen verlässlichen Schutz der Bevölkerung.


Bei psychisch kranken Straftätern erfolgt die Einweisung in den Maßregelvollzug auf unbestimmte Zeit. Drogen- und Alkoholkranke werden für ca. zwei Jahre untergebracht. Nach der Behandlung im Rahmen der Bewährungsentlassung übernimmt die Forensische Institutsambulanz (FIA) die Weiterbetreuung.

Das wesentliche Ziel des Aufenthaltes in der Klinik für Forensische Psychiatrie ist es, die Patienten wieder in die Gesellschaft einzugliedern und ihnen in Zukunft ein straffreies Leben zu ermöglichen. Die differenzierte und jeweils am wissenschaftlichen Kenntnisstand orientierte Diagnostik, Therapie und Gefährlichkeitsprognose schafft hierfür die Grundlage. Der Maßregelvollzug bietet die besten Voraussetzungen, um die Entstehungsbedingungen gefährlichen Verhaltens zuverlässig aufklären und für die Zukunft wirksame Vorbeugungsmaßnahmen ableiten zu können. Zum Fundament aller angebotenen Therapien gehört die Fähigkeit, einerseits die Delikte der Patienten nicht zu verharmlosen, andererseits den Patienten als menschlich und hilfsbedürftig zu akzeptieren.

Die Therapieformen

Die Ärzte und klinischen Psychologen der Klinik für Forensische Psychiatrie bieten unterschiedliche Psychotherapieverfahren an. Welche Therapie ein Patient bekommt, hängt von seinen Fähigkeiten, von seiner Erkrankung und von seinem Delikt ab. In gesprächstherapeutischen Angeboten und tiefenpsychologischen Therapieansätzen wenden wir besonders verhaltenstherapeutische Einzel- und Gruppenbehandlungen an. Ergänzend beziehen wir auch nicht sprachgebundene Therapieformen ein. Sport- und Bewegungstherapeuten helfen den Patienten, ihre Aggressionen abzubauen. Der Umgang mit Impulsen, Wut und Angst kann in solchen Therapien gelernt werden.

Die Beschäftigungs- und Arbeitstherapie ist in das Gesamtkonzept integriert. Diese Therapieform schafft einen realitätsnahen Bezug zu einem späteren Arbeitsplatz. Die forensische Arbeitstherapie im AWO Psychiatriezentrum gliedert sich zurzeit in drei Hauptbereiche: Druckerei, Recyclingbereich, Fahrradwerkstatt und angeschlossen eine Förderstufe sowie Kunsttherapie. Der Alltag in der Klinik ist darauf ausgerichtet, dass die Betroffenen Dinge lernen, die für andere Menschen eine Selbstverständlichkeit sind. Dazu gehören die Grundregeln im sozialen Verhalten, die Strukturierung des Alltags durch Arbeit und sinnvolle Freizeitbeschäftigung, die gewaltfreie Konfliktbewältigung sowie der Aufbau vertrauensvoller und tragfähiger Beziehungen.

Das Team

Während ihres Aufenthaltes kümmert sich ein Team aus Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern, psychiatrischen Fachkrankenschwestern und -pflegern um die Patientinnen und Patienten. Die Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Disziplinen kommen regelmäßig in Stationsgremien zusammen, um über Behandlungsfortschritte der einzelnen Patienten individuell zu beraten und auch Krisensituationen oder Konfliktfälle zu diskutieren. Diese Teambesprechungen – die in der Regel vom leitenden Arzt der Abteilung geführt werden – haben das Ziel, einvernehmliche Lösungen zu finden. Fall- und Teamsupervision sowie regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen sind für das Team selbstverständlich.

Öffentlichkeit, Gesellschaft und Gesetz

Der klar orientierte Auftrag des Gesetzgebers, Sicherheit vor allem durch Therapie zu erreichen, ist nur mit Unterstützung der Gesellschaft und nicht gegen die Gesellschaft möglich. Die Klinik für Forensische Psychiatrie nimmt im Maßregelvollzug ausschließlich Patienten mit geringerem Gefährdungsgrad auf. Maßregelvollzug ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und steht daher unter der Aufsicht und der Beteiligung des Landes Niedersachsen. Jeder Mensch soll die Chance auf Veränderung erhalten.

Mögliche Lockerungen – von begleitetem Ausgang über den Freigang bis hin zum Probewohnen oder zur Entlassung auf Bewährung – hängen ausschließlich von den Therapiefortschritten und der aktuellen Gefährlichkeitsprognose ab. Interne und externe Gutachter beurteilen regelmäßig die Erfolge der therapeutischen Arbeit. Auf folgende Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB) wird im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug häufig verwiesen:

  • § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung
  • § 21 verminderte Schuldfähigkeit
  • § 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
  • § 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
  • § 81 StPO Unterbringung zur Beobachtung und
  • § 126 a StPO Anordnung der einstweiligen Unterbringung

Die beiden zuletzt genannten Paragraphen wurden vom Gesetzgeber eingerichtet, um ein Gutachten über den psychischen Zustand eines Beschuldigten erstellen zu lassen.

Kontakt

Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie
Herr Hartmut Linde

Sekretariat
Viola Salguero
Tel.: 05353 90-1389

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