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Medizinisches Glossar
alle fachbegriffe auf einem blick

Medizinisches Glossar

Damit Sie sich im sprachlichen Dickicht der Fachbegriffe besser zurechtfinden, haben wir in diesem Glossar die wichtigsten aufgelistet und mit Erläuterungen versehen.

Das externe Informationsportal Netdoktor bietet schnelle Informationen zu Gesundheitsfragen. Dort finden Sie einen Symptom-Checker und ein Symptom-Lexikon, Beschreibungen von Krankheiten von A-Z, Erläuterungen zu Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten sowie Erklärungen zu Laborwerten.

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Unter Abhängigkeit versteht man in der Psychiatrie ein enges Verbundensein eines Menschen mit einem Suchtmittel wie Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Tabak. Aber auch nicht-stoffgebundene Abhängigkeiten wie Spiel- oder Computersucht kommen vor.

Bei der Abhängigkeit von einem Suchtmittel unterscheidet man körperliche und psychische Abhängigkeit, obwohl beide Formen sich gegenseitig beeinflussen und oft nebeneinander vorkommen.

Von körperlicher Abhängigkeit spricht man dann, wenn nach dem Absetzen einer Substanz ein sogenanntes Entzugssyndrom auftritt. Ein weiteres Kennzeichen körperlicher Abhängigkeit ist die Entwicklung einer Toleranz gegenüber dem zugeführten Suchtmittel.
Bei körperlicher Abhängigkeit hält die Angst vor den Entzugssymptomen den Konsum aufrecht, die Entwicklung einer Toleranzentwicklung verführt zu ständigen Dosisanpassungen, um wieder dieselbe Wirkung erzielen zu können.

Psychische Abhängigkeit entwickelt sich meist erst bei wiederholter Einnahme des Suchtmittels, vor allem wenn es sich um einen freiwilligen aktiven Konsum handelt.

Mit Amnesie wird eine zeitlich umschriebene Erinnerungslücke bezeichnet, gewöhnlich im Zusammenhang mit einer Schädigung des Gehirns durch verschiedene Ursachen.
Zu einer Amnesie kann es auch kommen ohne organische Hirnschädigung im Zusammenhang mit psychischen Störungen und Psychotraumata.

Unter Ausschleichen versteht man das langsame Absetzen eines Medikamentes durch schrittweise Reduktion der Dosis über mehrere Tage (oder selten auch Wochen), um das Risiko des Auftretens eines Absetz- oder eines Entzugssyndroms so gering wie möglich zu halten.

Halluzinationen sind Sinneswahrnehmungen, die für einen realen Erlebniseindruck gehalten werden, obwohl keinerlei Sinnesreize vorhanden sind. Halluzinationen können alle Sinnesbereiche betreffen (Hören, Sehen, Fühlen, Riechen, Schmecken) – am typischsten treten bei schizophrenen Erkrankungen Halluzinationen im Bereich des Hörens (akustische Halluzinationen) auf. Man hört Stimmen, die das Handeln des Betroffenen kommentieren, sie können sich über ihn unterhalten oder ihm Anweisungen geben.

Unter einer geschützten Station versteht man in der Psychiatrie, dass nur Außentüren mit einem geeigneten Schlüssel auf und zu gesperrt werden können. Es dient zur Sicherheit von eigen- und fremdgefährdeten Personen. Eine Unterbringung auf einer geschützten Station muss ein Richter anordnen und genehmigen. Das Verlassen der Station kann nur mit ärztlicher Zustimmung (Ausgang, Urlaub) erfolgen und ist von dem Fortschritt der therapeutischen Behandlung abhängig. Patienten, die freiwillig einer Behandlung auf geschützten Stationen zustimmen, müssen schriftlich ihr Einverständnis hinterlegen.

Beim Grübeln geht es oft um ein Thema, einen Konflikt oder ein Problem, für die keine Lösung vorhanden ist. Eine naheliegende, einfache Lösung wird angezweifelt, eine Entscheidung zwischen einer Vielzahl von Lösungen ist schwierig, krampfhaftes Suchen nach Lösungen verhindert die Lösung. Der Mensch kann in seinen Gedankenkreisen gefangen sein und keinen Weg herausfinden.

Krisenintervention ist eine kurzfristige Einflussnahme von außen auf eine akut bedrohliche Situation. Bei der psychiatrischen Krise hingegen steht weniger die vitale Gefährdung im Vordergrund, sondern die Krise ist vielmehr durch ein Zusammenbrechen der individuellen Bewältigungsstrategien des Patienten (durch Krankheits- und Umgebungsbedingungen) gekennzeichnet. Ziel der Intervention ist es, eine kritische Entwicklung zur möglichen Katastrophe aufzuhalten und zu bewältigen.

Unter dem Begriff Neuroleptika werden Medikamente zusammengefasst, die zur Behandlung von Psychosen eingesetzt werden. Sie wirken speziell gegen Halluzinationen oder Wahn und können diese Symptome meist beseitigen. Sie sind nicht in der Lage psychische Krankheiten zu heilen, sondern ermöglichen dem Patienten eine Distanzierung von der Erkrankung – also er kann seinen Zustand wieder selbst als krankhaft erkennen.

Es gibt schwach wirksame und stark wirksame Neuroleptika. Schwach wirksame Neuroleptika dämpfen Erregungszustände und fördern den Nachtschlaf. Sie werden eher bei Angst- und Spannungszuständen und bei Zwängen eingesetzt.
Stark wirksame Neuroleptika machen weniger müde und wirken außerdem leicht antriebshemmend, sind aber dennoch stark genug, um gegen Psychosen zu wirken. Sie werden vor allem bei Schizophrenien, Wahn und Halluzinationen eingesetzt.

Die Pharmakologie beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln und dem menschlichen Körper und umfasst damit die Erforschung von Arzneimittelwirkungen und ihren Nebenwirkungen. Dabei wird beschrieben, was der Organismus mit dem Arzneimittel macht, z.B. Freisetzung, Aufnahme, Verteilung, Stoffwechsel und Ausscheidung von Wirkstoffen. Die Allgemeine Pharmakologie untersucht die allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten der Wechselwirkung zwischen Arzneimittel und Organismus, unabhängig vom Arzneimittel. Die klinische Pharmakologie beschäftigt sich mit der Wirkung von Arzneimitteln bei Anwendung am Menschen (Pharmakotherapie).

Die Prognose, auch Vorhersage oder Voraussage, bezeichnet die Aussagen über Ereignisse, Zustände oder Entwicklung in der Zukunft. In der Medizin versteht man unter der Prognose die Aussicht auf Heilung nach der Diagnose einer bestimmten Krankheit, oft noch unterteilt nach dem Krankheitsstadium. Ist die Überlebens- bzw. Heilungswahrscheinlichkeit gering, spricht man von einer schlechten Prognose, ist sie hoch von einer guten Prognose. Eine Prognose kann sich auf einen konkreten Fall beziehen oder auf eine Krankheit allgemein. Die Prognose ändert sich mit dem Verlauf einer Erkrankung und ist z.B. von der zur Verfügung stehenden Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten abhängig.

Unter dem Begriff Psychose fasst man schwere psychische Erkrankungen zusammen, bei denen die Betroffenen eine gestörte Beziehung zu ihrer Umwelt haben und an mehreren Symptomen wie Angstzuständen, depressiver Stimmung, Ich-Störungen, Unruhe, Erregungszuständen bis hin zu Halluzinationen und Wahnvorstellungen leiden. Psychosen werden nach ihrer Entstehungsursache in organische und nicht-organische Psychosen eingeteilt. Bei den organischen Psychosen gibt es reversible und irreversible Formen. Die häufigste Form der nicht-organischen Psychosen ist die Schizophrenie. Auch die Schizophrenie wird in verschiedene Subtypen unterteilt. Sie werden auch oft als schizophrene Psychosen bezeichnet. Kennzeichnend für schizophrene Psychosen ist ein Nebeneinander von gesunden und veränderten Verhaltensweisen und Erleben bei den Betroffenen. Oft fehlt den Betroffenen dabei die Einsicht, dass sie krank sind. Psychosen treten bei Männern und Frauen gleichermaßen auf und sind relativ häufig. Weltweit erkrankt ca. jeder Hundertste im Laufe seines Lebens an einer Psychose. Viele Formen von Psychosen beginnen zwischen der Pubertät und dem 35. Lebensjahr, können sich jedoch prinzipiell in jedem Lebensalter entwickeln.

Die Psychopathologie ist vom griechischen Wortsinn her die Lehre von den seelischen Leiden, d.h. sie beinhaltet Vorstellungen über die psychischen Krankheiten des Menschen. Die Psychopathologie ist ein Teilbereich der Psychiatrie bzw. der Klinischen Psychologie und beschäftigt sich mit den Formen eines (krankhaft) veränderten Gefühls- bzw. Seelenlebens. Hierbei geht es um das Studium der Ursachen und Prozesse in der Entwicklung psychischer Erkrankungen und die Beschreibung ihrer Symptome bzw. Erscheinungsweisen. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden psychische Störungen und Krankheiten dann klassifiziert und in der praktischen Anwendung beim Patienten diagnostiziert. Psychopathologie wird an medizinischen Fakultäten sowie im Rahmen der Ausbildungsrichtung „Klinische Psychologie“ unterrichtet. Während Pathologie (Pathologische Anatomie) die körperlichen Aspekte von Kranksein und Krankheit untersucht, befasst sich die Psychopathologie mit deren psychischen Bedingungen. Da Psychopathologie auch die körperlichen Auswirkungen auf seelisches Befinden umfasst, ist eines ihrer Hauptthemen die psychophysische Korrelation, d.h. der Zusammenhang von körperlicher und seelischer Auffälligkeit.

 

Psychologischer Psychotherapeut ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) verlangt. Es handelt sich hiermit also um einen Psychotherapeuten, der sich nach abgeschlossenem Psychologiestudium mit Diplom/Master auf dem Gebiet der Psychotherapie weitergebildet und somit spezialisiert hat. Der Psychologische Psychotherapeut behandelt psychische Störungen der Erwachsenen. Mit demselben Gesetz wurde die Bezeichnung Kinder-  und Jugendlichen-Psychotherapeut/in auf eine rechtliche Grundlage gestellt: Mit dieser gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung wird nach staatlicher Approbation die Arbeitsberechtigung auf die Therapie mit Kindern und Jugendlichen eingeschränkt.

 

Dagegen ist ein ärztlicher Psychotherapeut jemand, der nach abgeschlossenem Medizinstudium eine psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen hat. Weiterhin gibt es noch den Facharzt für psychotherapeutische Medizin, den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und den Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin sowie die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ und „Psychoanalyse“, die neben jeder anderen Facharztbezeichnung geführt werden darf. Für all diese Bezeichnungen muss ein Arzt den Abschluss einer Psychotherapieausbildung nachweisen.

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, die in eigener Praxis arbeiten, haben – wie die ärztlichen Psychotherapeuten meist auch – eine Kassenzulassung, d.h. eine Behandlung durch sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und den meisten privaten Krankenversicherungen bezahlt.

Qualität ist der zentrale Begriff des Qualitätsmanagements und beschreibt zunächst als neutraler Ausdruck einfach die Beschaffenheit von Produkten und Dienstleitungen. Qualität ist die Gesamtheit von Merkmalen bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen. 

Die Ergebnisqualität eines Unternehmens zeigt sich in der Qualität der Leistungen, die es für Kunden erbringt (Produkt-, Dienstleistungs- und Ergebnisqualität) sowie in seiner sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit und im nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Um qualitativ hochwertige Ergebnisse zu erzielen, müssen Unternehmen die richtigen Dinge in der richtigen Art und Weise tun, sich also um eine besondere Qualität des Handelns bemühen. Qualität umfasst Eigenschaften der erbrachten Leistungen, welche sich aus den Bedürfnissen der Kunden ableiten sowie eine Verminderung von Defiziten im Prozess der Leistungserbringung. Qualität wird gemessen am Grad der Erfüllung von zuvor festgelegten Zielen. Qualitätsmanagement ist ein Organisationssystem, bei dem die Arbeitsabläufe der Praxis mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung dargestellt werden.

Qualität kann in aller Kürze wie folgt definiert werden: Qualität ist optimale Kundenzufriedenheit bei optimalem Ressourceneinsatz.

In der Medizin bezeichnet Rehabilitation den Einsatz und die Wirkung von Maßnahmen, die darauf zielen, die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Behinderung auf ein Minimum zu beschränken. Die medizinische Rehabilitation versucht einen die Teilhabe oder Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder (z. B. durch Unfall) entstandenen Gesundheitsschaden oder dessen Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Dazu dienen Rehabilitationskliniken (früher Kuren) und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen. Medizinische Rehabilitation gibt es aber auch für Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z.B. Kinder oder alte Menschen) oder für Mütter und Väter (Mutter/Vater-Kind-Kuren, Mütterkuren).

Im Sozial- und Arbeitsleben bedeutet Rehabilitation die Wiedereingliederung in den Alltag oder das berufliche Leben. Die berufliche Rehabilitation (gesetzlich: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) folgt dem Grundprinzip „Rehabilitation vor Rente“ und versucht, durch Rehabilitationsmaßnahmen die Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren (z.B. durch Umschulungen, Weiterbildungen, berufliche Trainingsmaßnahmen, Integrationsprojekte (Integrationsunternehmen) und Werkstätten für behinderte Menschen.

Die soziale Rehabilitation umfasst alle Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese können zum Beispiel sein: Wohnungshilfe, Betreutes Wohnen, Haushaltshilfe, Tagesstätten. Hierzu zählen ebenfalls Heilpädagogische Leistungen, Förderung der Verständigung und Hilfen am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.

Als Residuum wird in der Medizin das Zurückbleiben von Restsymptomen einer Erkrankung nach der Genesung bezeichnet, d.h. das Bestehenbleiben von Symptomen nach Abklingen einer akuten psychischen Erkrankung.

Mit dem Begriff „Rückfall“ wird in der Suchtmedizin der Zustand eines erkrankten Abhängigen bezeichnet, der nach einem Entzug erneut entweder das Suchtmittel (wie z.B. Alkohol, Heroin, Kokain oder Nikotin) konsumiert oder sein vorheriges Suchtverhalten (wie z.B. Spielsucht, Kaufsucht) zeigt. Bei Suchterkrankungen gehört die Möglichkeit eines Rückfalles häufig zum spezifischen Krankheitsbild. Kann ein Rückfall nicht innerhalb der ersten Tage erfolgreich selbst unter Kontrolle gebracht werden (was nur selten gelingt), ist in der Regel ein erneuter Entzug erforderlich. Gegen einen Rückfall in die Sucht gibt es kein Allheilmittel; die beste Aussicht auf Erfolg hiergegen bietet eine psychotherapeutische Behandlung und der Besuch einer entsprechenden Selbsthilfegruppe.

Ein Rezidiv ist das Wiederauftreten („Rückfall“) einer Krankheit, einer psychischen Störung oder deren Symptomen nach einer Behandlung. In der Klinischen Psychologie ist eine Reihe psychischer Störungen bekannt, die oft einen rezidivierenden Verlauf zeigen, insbesondere die meisten affektiven Störungen und die Schizophrenien. Eine zeitlich begrenzte Phase einer Störung wird in der klinischen Psychologie Episode genannt. 
Selbstgefährdung spielt sowohl bei der Notfallpsychiatrie als auch bei der Betreuung chronisch Kranker oder verwirrter Personen eine Rolle. Von Selbstgefährdung sprich man nicht nur bei akuter Selbstmordgefahr, sondern auch bei z.B. Nichtbehandlung schwerster körperlicher Leiden, schwerster Verwahrlosung, rechtlich auch um die Gefahr einer schweren Verfestigung chronischer psychischer Störungen oder um Hilflosigkeit mit Gefahr des Verhungerns oder Erfrierens oder Herumirrens zu vermeiden. Derartige Voraussetzungen bestehen statistisch häufiger bei Demenzen, chronischen Psychosen wie Schizophrenie oder schweren Suchtleiden. Bei akuter Selbstgefährdung ist meist eine stationäre, psychiatrische Behandlung erforderlich. Wenn diese Behandlung nicht freiwillig erfolgt, kann eine sofort wirksame Zwangseinweisung notwendig sein.
Sozialer Rückzug beschreibt eine Verminderung der Sozialkontakte. Sozialer Rückzug ist ein häufiges Symptom vieler unterschiedlicher psychischer Störungen. Neben Antriebsmangel, Verminderung des Interesses an Kontakten, Misstrauen, Wahn, Ängsten, Minderwertigkeitsgefühlen, Verbergen der psychischen Störung aus Scham etc. spielen auch negative Erfahrungen und die negative Interpretation von an sich normalen Situationen auslösend eine Rolle. Sozialer Rückzug kommt auch als Folge körperlicher Krankheiten vor. Ein sozialer Rückzug kann dabei das erste Symptom einer psychischen Störung sein. Dies gilt besonders für Schizophrenien. Aber auch bei anderen Störungen wie einer Alzheimerdemenz kann die Überforderung durch das Nachlassen der kognitiven Fähigkeiten schon früh durch einen Rückzug versteckt werden. Durch den sozialen Rückzug kommt häufig ein ungünstiger Teufelskreis in Gang. Fehlende Sozialkontakte verringern die Möglichkeit einer korrigierenden positiven emotionalen Erfahrung gerade dann, wenn es Menschen schlecht geht. Je weniger Kontakte vorhanden sind, umso empfindlicher werden Menschen in den verbleibenden wenigen Kontakten, umso eher kommt es dort wieder zu Kränkungen und einer Verstärkung des Rückzuges. Kontaktfähigkeit und andere Alltagsfähigkeiten gehen verloren. Fehlende Ablenkung vermindert die Chance einseitiges Grübeln zu relativieren. Oft sind sich die Betroffenen des entstehenden Teufelskreises nicht bewusst. Sie sehen ihren Rückzug ausschließlich als Reaktion auf die Symptome oder die Reaktionen der Umwelt. Das bewusste Wiederaufnehmen freundschaftlicher Kontakte oder das Knüpfen neuer Kontakte – auch mit therapeutischer Hilfe –  kann ein Weg aus dem Teufelskreis sein.

Schweigepflicht bedeutet, dass alle in der Behandlung Tätigen grundsätzlich gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung des Berufes anvertrauten oder bekanntgewordenen Geheimnisse verpflichtet sind. Der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen fremde Geheimnisse, namentlich zum persönlichen Lebensbereich gehörende oder Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse, die dem Arzt in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden sind. Die ärztliche Schweigepflicht beschränkt sich nicht nur auf medizinische Daten, vielmehr auch auf Erkenntnisse und Informationen, so z.B. Familien-, Partner- oder Alkoholprobleme. Der Schweigepflicht unterliegen schriftliche Mitteilungen und sonstige Aufzeichnungen. Die Schweigepflicht gilt auch für andere Therapeuten und Pflegekräfte und für alle Themen und Ereignisse, über die sie im Rahmen der Behandlung Kenntnis erlangt haben. Die Schweigepflicht beruht auf strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Rechtsnormen. Dazu gehören vor allem persönliche Daten wie Name, Religionszugehörigkeit, Krankheitsgeschichte oder Vermögensverhältnisse. Die Schweigepflicht geht über die bloße Pflicht zu schweigen hinaus und gebietet, schon die Erhebung und Speicherung von Daten auf das Notwendige zu beschränken und schriftlich oder elektronisch gespeicherte Daten so aufzubewahren, dass sich Unbefugte keinen Zugang verschaffen können. Die Schweigepflicht dient dem Schutz des Patienten und seiner Privat- und Geheimnissphäre. Dies gilt auch über den Tod des Patienten hinaus.
Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand an Angehörige oder andere Personen und Einrichtungen werden nur erteilt, wenn Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden.

Mit Somatisierung bezeichnet man die Umwandlung psychischer Konflikte, Störungen oder Erkrankungen in körperliche Störungen (Organerkrankungen). Von somatoformen Störungen ist die Rede, wenn keine organische Ursache für körperliche Beschwerden oder Symptome gefunden werden kann. Mit der Bezeichnung psychosomatisch werden in der Medizin Krankheitserscheinungen charakterisiert, bei denen Wechselwirkungen zwischen körperlichen und seelischen Vorgängen angenommen werden oder wie etwa bei der Somatisierungsstörung als nachgewiesen gelten.

Suizidalität, auch Suizidgefährdung oder umgangssprachlich Lebensmüdigkeit genannt, umschreibt einen psychischen Zustand, in dem alle Gedanken, Phantasien, Impulse und Handlungen darauf ausgerichtet sind, gezielt den eigenen Tod herbeizuführen. Suizidalität ist keine Krankheit, sondern Symptom eines zugrundeliegenden Problems. Sie besteht als Zuspitzung einer seelischen Entwicklung, in der Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit überhand genommen haben. Eine Möglichkeit, ihr derzeitiges Leben zu ändern, es neu zu beginnen, können oder wollen die Betroffenen nicht erkennen; der Suizid erscheint ihnen als der einzige Ausweg. Häufig ziehen sich suizidale Menschen von anderen zurück, kommunizieren weniger und wirken abwesend. Andererseits beobachtet man oftmals, dass Menschen, die beschlossen haben, sich das Leben zu nehmen, plötzlich wie erleichtert wirken und wieder aufgeschlossener und kommunikativer sind als zuvor. Auch das Verschenken von Eigentum, das Ordnen der eigenen Angelegenheiten und andere ungewöhnliche Verhaltensweisen sollten Anlass geben, ein Gespräch zu suchen, in dem Suizidalität thematisiert wird. Da sich Suizidalität sehr unterschiedlich äußern kann, gerät der Versuch einer Einschätzung der Suizidalität eines Menschen zu einem oft schwierigen, manchmal gar aussichtslosen Unterfangen, vor allem bei jenen Menschen, die Hilfsangeboten – aus welchen Gründen auch immer – ablehnend gegenüber stehen. Bei akuter Suizidalität liegt im Rahmen der Fürsorgepflicht eine Indikation für eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik vor.

Ein Symptom ist in der Medizin bzw. der Psychologie ein Zeichen, das auf eine Erkrankung oder Verletzung hinweist. Es kann durch einen Arzt bzw. Psychologen erfasst worden sein (Befund) oder auch vom Patienten selbst erfahren werden (Beschwerde). Die Gesamtheit der aus einem Krankheitsprozess resultierenden Symptome ergibt das klinische Bild, die Symptomatik. Symptome können in subjektive (durch den Betroffenen wahrnehmbare) und intersubjektive (von außen wahrnehmbare) Krankheitszeichen unterteilt werden. Letztere werden auch klinische Zeichen genannt. Deutliche Symptome werden meist vom Patienten selbst bemerkt und geben Anlass, medizinischen oder psychotherapeutischen Rat zu suchen. Diskrete (verdeckte) Symptome hingegen fallen oftmals erst bei eingehender Befragung im Rahmen der Anamnese und durch die körperliche Untersuchung auf. Symptome bilden zusammen mit den sonstigen Befunden die Grundlage für die Stellung einer Diagnose.

Mit Syndrom wird ein Krankheitsbild beschrieben, das sich aus verschiedenen Symptomen zusammensetzt. Das Syndrom ist in der Medizin das gleichzeitige Vorliegen verschiedener Merkmale (Symptome), mit meist einheitlichen Ursachen und wenig bekannter Entstehung und Entwicklung. In der Medizin gibt es häufig den Fall, dass mehrere Symptome regelmäßig in Kombination auftreten, was bei der Diagnose einer bestimmten Krankheit helfen kann.

Eine geregelte Tagesstruktur kann in hohem Maße zur psychischen Stabilität eines Menschen beitragen. Der Aufbau bzw. Erhalt einer sinnvollen Tagesstruktur besteht darin, bestehende Ressourcen der Betroffenen in Krankheitsphasen zu nutzen. Dies kann bedeuten, entsprechende Freizeitaktivitäten zu planen, aber auch Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Tätigkeit, Fortbildungsmöglichkeit oder Berufsausbildung zu geben. Um gegen einen krankheitsbedingten Aktivitäts- und Interessenverlust und den damit einhergehenden Mangel an positiven Erfahrungen anzugehen, werden bewusst gewählte, angenehme Tätigkeiten gestaltet. Dadurch soll der zunehmende Rückzug des Betroffenen, der auch dazu führt, dass immer weniger positive Dinge erlebt werden und so eine Erkrankung verstärkt wird, aufgehalten werden.

Als Therapeut wird ein Anwender eines Heilberufes oder eines Heilverfahrens bezeichnet. Der Begriff Therapeut alleine ist nicht geschützt, daher kann sich jeder Therapeut nennen. Insbesondere findet der Begriff in der Psychologie und in den Heilberufen Verwendung. In Deutschland ist die Bezeichnung Therapeut allein oder ergänzt mit bestimmten Begriffen gesetzlich nicht geschützt und daher kein Hinweis auf ein erfolgreich abgeschlossenes Studium oder auch nur fachliche Kompetenz. Im Gegensatz dazu stehen etwa die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Arzt, Psychotherapeut, Ergotherapeut und Physiotherapeut, die erst nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden dürfen.

In Deutschland ist die Unterbringung die zwangsweise Einweisung zur Heilbehandlung in eine geschützte Abteilung einer Psychiatrie. Dies ist dann der Fall, wenn der Betroffene über seine Heilbehandlung krankheitsbedingt nach vernünftigen Erwägungen nicht mehr selbst entscheiden kann. Es ist nur bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung möglich. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland drei rechtliche Arten der Unterbringung:

1. die „fürsorgliche“ nach dem § 1906 BGB sowie bei Minderjährigen nach § 1631b BGB

2. die wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach den Gesetzen für psychisch Kranke (PsychKG) der einzelnen Bundesländer und die aufgrund eines strafrechtlichen Sicherungsverfahrens angeordnete, die in einer Anstalt des Maßregelvollzuges vollstreckt wird.

3. Eine Unterbringung eines Erwachsenen nach § 1906 BGB ist nur bei Eigengefährdung des Betroffenen möglich. Betreuungsrechtliche Unterbringungen nach § 1906 Abs. 1–2 BGB können ebenfalls Zwangseinweisungen bewirken, wenn der rechtliche Betreuer hierfür zuständig ist und rechtzeitig erreichbar ist. Der Betroffene wird mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes von seinem Betreuer untergebracht. Voraussetzung ist eine gravierende Gefahr der Selbstschädigung oder Selbsttötung. Bei dieser betreuungsrechtlichen Unterbringung ist ebenfalls das Vormundschaftsgericht zuständig und es wird dasselbe Verfahren beschritten wie bei einer Einweisung nach PsychKG. Unterbringungen geschehen wegen einer Lebens- oder erheblichen Gesundheitsgefahr (erhebliche Selbstgefährdung). Der typische Fall ist die Suizidgefahr. Eine erhebliche Gefahr sehen manche Gerichte auch bei drohender Chronifizierung einer Schizophrenie oder Manie mit dem damit verbundenden Persönlichkeitsabbau.

Bei einem Wahn entwickeln die Betroffenen krankhafte, falsche Vorstellungen, die von der Realität abweichen. Die Wahnvorstellungen sind so wirklich für den Betroffenen, dass er unbeirrbar daran festhält und sie nicht anhand der Realität überprüft. Der Begriff „Wahn“ repräsentiert eine Überzeugung, die

  • logisch inkonsistent ist oder wohlbestätigtem Wissen über die reale Welt widerspricht und
  • trotz gegenteiliger Belege aufrechterhalten wird, weil die persönliche Gewissheit der Betroffenen so stark ist, dass sie rational nicht mehr zugänglich sind.

Wahn gilt als Zeichen einer psychischen Störung. In der Psychiatrie werden Wahngedanken auch als „inhaltliche Denkstörungen“ bezeichnet, die unter anderem bei schizophrenen Psychosen, bei Manie, bei Demenzen und weiteren psychischen Erkrankungen mit oder ohne diagnostizierbare organische Ursache auftreten. Wahn ist also zunächst ein Erkrankungszeichen, dem verschiedene Erkrankungen und Ursachen zugrunde liegen können. Es ist für Außenstehende aussichtslos, einen Betroffenen von seiner wahnhaften Überzeugung abbringen zu wollen. Für den Erkrankten besteht eine „Wahngewissheit“, er braucht keine Beweise für seinen Wahn. Gegenbeweise werden unerschütterlich ignoriert oder in den Wahn eingefügt. Es ist ja gerade das Kennzeichen des krankhaften Wahns, dass sich dieser vom Betroffenen nicht rational überprüfen lässt oder die subjektive Wahngewissheit stärker als alle gegenteiligen Belege wirkt.

Eine Zwangseinweisung ist die gegen den Willen des Betroffenen durchgeführte, rechtlich vollzogene Unterbringung eines Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Störungen in einer geschützten Abteilung einer psychiatrischen Klinik. Zwangseinweisungen erfolgen immer öffentlich-rechtlich nach den in jedem Bundesland bestehenden Unterbringungsgesetzen, zum Beispiel dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG). Diese enthalten Bestimmungen für Sofortmaßnahmen durch die Verwaltungsbehörden. Voraussetzung ist immer ein aktuelles ärztliches Zeugnis. Inhaltlich werden Selbst- oder Fremdgefährdungen vorausgesetzt, die durch die psychische Störung bedingt sind und anders nicht abgewendet werden können. Sofortige oder „vorläufige“ Unterbringungen gelten höchstens bis Ablauf des Folgetages. Nach Einweisung muss eine Aufnahmeuntersuchung durchgeführt werden. Diese kann dazu führen, dass der sogenannte 24-Stunden-Beschluss ausläuft. Bei schweren Störungen, bei denen die Gefährdung weiter angenommen werden muss und keine freiwillige Behandlungsgrundlage erreichbar erscheint, wird das Vormundschaftsgericht eingeschaltet. Dieses ist für das Unterbringungsverfahren zuständig. Die Richter entscheiden über die Dauer einer einstweiligen Unterbringung, die meist für 2–6 Wochen angeordnet wird.

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