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Kinder- und Jugendpsychiatrie

Klinikschule

Ist mein Kind während der Schulzeit befreit?

Längerfristig kranke Kinder und Jugendliche erhalten nach den niedersächsischen Schulgesetzen Unterricht im Krankenhaus. Hierfür stellt die Klinik ein eigenes Schulgebäude zur Verfügung, die Lehrerinnen und Lehrer werden von umliegenden öffentlichen Schulen gestellt. Je nach vorliegender Erkrankung der hier behandelten Patientinnen und Patienten werden durch die Gelegenheit zur Unterrichtsteilnahme 
u.a. folgende Gesichtspunkte ermöglicht:

  • Die Gewährleistung von schulischer Kontinuität und möglichst weitgehender Normalität in einer durch Krankheit und stationäre Therapie belasteten Lebenssituation
  • Möglichst weitgehende Aufrechterhaltung bzw. Aufarbeitung des Leistungsstandes nach Vorgaben der Heimatschule
  • Einleitung und Begleitung der Wiedereingliederung in das normale Schulleben (z.B. bei entsprechender Indikation auch durch vorübergehenden Schulbesuch an öffentlichen Schulen in Königslutter oder, falls mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, auch an der Heimatschule)
  • Vorbereitung und Durchführung von Schulabschlüssen bei Patientinnen und Patienten mit längerem Klinikaufenthalt bzw. Klinikbehandlung, die in einen schulischen Prüfungszeitraum fällt
  • Pädagogische und psychologische Diagnostik zur Schullaufbahnberatung
  • Gegebenenfalls auf Antrag der Erziehungsberechtigten und dann im Auftrag der Schulbehörde auch Erstellung der erforderlichen Gutachten zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
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